Samstag, 29. April 2023

§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung Erst einmal zur Kenntnis genommen gäbe es 188 berechtige Gründe dafür, daß keine Person des politischen Lebens das Recht für sich in Anspruch nehmen darf wider einer berechtigen Meinungsaussage und Urteil die jedwede Person durch ein selbstgefälliges Gesetz zu verurteilen und zu richten. Das gesamte Rechtssystem ist nicht nur Augenscheinlich, sondern sehr wohl zu einem System pervertiert, wo daselbst der Deutsche Bürger durch Willkür und bis hin zur Tyrannei, gewollt und absichtlich drangsaliert wird. Es sind elitäre Machenschaften in den höchsten Ämtern des Staates empor gestiegen, durch offenkundigen Haß wider Deutschland und deren rechtschaffenen Bürgern. Korrupte Menschen in den höchsten Ämtern mit mafiösen Strukturen die sich Politiker nennen und nicht Volksvertreter, machen sich die Gesetze für sich zu eigen und zum Schaden der zu vertretenen Deutschen Bürger. Sie regieren nicht, haben keinerlei Kenntnis von Anstand und Gerechtigkeit, keinerlei Ehre im Leib und Verstand. Dies ist keine Kritik und auch keine Beleidigung, es ist ein Urteil und kein Richterspruch, so wie es keine Satire ist, weil, Wahrheit wird stets Wahrheit bleiben, auch wenn diese ehrlosen Gesellen versuchen die Wahrheit zu unterdrücken, oder ganz auszumerzen. Wahrheit ist nicht Beleidigung, auch keine üble Nachrede, weil Wahrheit muß ausdrücklich ausgesprochen werden. Ja, die Wahrheit sollte sehr laut ausgerufen werden!