Samstag, 20. Oktober 2018

Montag, 15. Oktober 2018

Freitag, 12. Oktober 2018

Ob ich rassistisch bin? Na klar doch, -

Wie man gewinnt, daß weiß ich jetzt! Wer die Verlierer sind, daß weiß ich auch! Es ist nicht Fünf Minuten vor Zwölf und auch nicht nach Zwölf. Das Schiff ist schon längst auf Grund gefahren, aufgeschlitzt bis zur Hälfte, vom Bug bis zum Heck. Das Schiff hat schon bedrohliche Schlagseite, doch niemand kümmert es. Wann die große Hure fällt das weiß ich, das wird ein Spaß, weil ich mich an der Schadenfreude ergötze. Es kümmert mich nun nicht mehr, ob man mir glaubt, oder auch nicht, weil ein schöner Spaß der mir gefällt. Obwohl, diesmal ist es anders, ich ziehe an ein Gummiband, ziehe es noch ein kleines, damit es so richtig kracht. Böses erwachen überall, denn die große Seifenblase die schöne und Bunte wird dann tosend platzen, welch ein süßes Raunen. Ob ich rassistisch bin? Na klar doch, denn groß ist die Schadenfreude das Gemetzel das die islamischen, gottlosen Banden schon immer getan. Ich liebe es rassistisch zu sein, denn genau diese werden hernach dann zu den verlierenden gezählt werden. Und mit denen die stets die islamischen, gottlosen Banden und ihre abscheulichen Taten geleugnet haben. Das wird ein Unheilvoller Spaß an dem ich mich schadenfroh ergötze!

warum ich für die Scharia bin -

Massenmörder Mounir al-Motassadeq

Laut Gedacht #99: Juden in der AfD

http://www.pi-news.net/

Donnerstag, 11. Oktober 2018

Curio: „Merkels Einladungspolitik hat hunderttausendfach Judenhass nach Deutschland importiert“

http://www.pi-news.net/

Schon bald wird es ein Gemetzel in Europa geben-

Die Deutsche Gesetzgebung ist eine Farce mit zweierlei Maß, ungerecht, nur für dem der viel Geld, sich freikaufen kann, selbst auch bei Mord. Ist die Bundesrepublik Deutschland ein eigenständiger Staat?, nein ist es nicht, weil wir kein Friedensvertrag haben mit einem anderen Land. Kapitulation ist nicht Frieden, nur ein Waffenstillstand, Hakenkreuze die daher nicht verboten sind, auch nicht Reichsflaggen der Reichsbürger nicht. Das Grundgesetz existiert nicht und die Religionsfreiheit erlaubt das Morden. Der Mensch ist dem anderen vor dem Gericht nicht gleich, Mensch ist nicht Mensch, der Mörder ist der Gute und der gottgefällige anständige ist der Böse. Verdreht ist die Welt die Menschen die nur ihren niederen Instinkten, ihren abscheulichen Gelüsten folgen.
ooOoo 
Kapitulation und nicht Frieden verbietet nicht, daß der Deutsche sich mit modernen Waffen bestückt, denn die Gesetzgebung existiert in Wahrheit nicht, ist nur ein Schatten für die, die die Wahrheit leugnen. Ich bin nicht der Warner, auch Rufe ich euch nicht, denn die Entscheidung ist gefallen die Ankündigung die Katastrophe das Unheil das nun folgen wird. Der Mensch will nicht begreifen, versteht das Buch die Verse nicht und so soll nun der Himmel Pech Schwarz, bevor der donnernde Blitz das Horn in dem geblasen wird, unheilvoll ertönt die Katastrophe, nicht mehr aufzuhalten ist. 
 ooOoo 
Die Bundesrepublik Deutschland hat es ja eh nicht gegeben, weil Kapitulation ist nicht Frieden, auch ein Waffen Stillstand nicht. Schon bald wird es ein Gemetzel in Europa geben und nicht 70 Millionen Tote, nein, man nehme mal Zwei und ein Einviertel, und es wird sich ziehen quer durch alle Ethnien und Religionen, verschont wird auch nicht das Kind. Dies ist dann die Vorletzte Gottlose Schlacht die den Menschen zur Last gelegt wird im Gericht, weil sie gelogen und geleugnet haben. 
ooOoo 
Und schon wieder haben sie mir nicht geglaubt, hielten mich wiederum für jemanden der spinnt, verrückt und Paranoid, doch wehe dem der aus dem Buch des Friedens das Buch zu einem Fluß des Blutes gemacht und wehe dem der aus der Schrift die Lüge gemacht hat. Das sind die Ungläubigen die Mörder das gottlose Getier die nicht dem göttlichen folgen, nein, sie folgen allesamt ihren Vätern die schon vor ihnen gemordet haben.

Mittwoch, 10. Oktober 2018

Grundgesetz Artikel 1 - 5

I. Die Grundrechte 
Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. 
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. 
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. 

Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. 
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. 

Art 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. 
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. 
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. 

Art 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. 
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. 
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. 

Art 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. 
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. 
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Dienstag, 9. Oktober 2018