Wir verfügen über viele Sinnesorgane und Fähigkeiten, welche euch Erdenbewohner unbekannt sind. Unser Wahrnehmungsvermögen erstreckt sich, sobald Wir dies wollen über ungeheure Räume, ja sogar tief in die Zeiten..
Samstag, 23. Dezember 2023
Freitag, 22. Dezember 2023
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.